Nur Schweine
Empfänglich sind Haus- und Wildschweine. Menschen, Hunde, Katzen und andere Haustiere erkranken nicht an ASP.
Diese Infoseite richtet sich an Bürger, Tierretter, Jäger, Hundehalter, Schweinehalter, Landwirte und Einsatzkräfte. Ziel ist ein klares Verständnis: ASP ist für Menschen ungefährlich, aber für Haus- und Wildschweine eine hochrelevante Tierseuche. Der wichtigste Beitrag jedes Einzelnen ist: keine Kadaver berühren, Fundorte melden, Kontamination vermeiden und Anweisungen der Behörden beachten.
Ein Wildschwein-Kadaver kann infektiöses Material enthalten. Blut, Gewebe, Sekrete, Erde, Schuhe, Reifen, Kleidung, Werkzeuge, Hunde und Fahrzeuge können Virusmaterial verschleppen. Deshalb gilt: Abstand halten, Standort merken oder per Karten-App markieren, Foto aus sicherer Entfernung machen und zuständige Behörde, Polizei, Jagdausübungsberechtigten oder Veterinäramt informieren.
ASP ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund für konsequente Disziplin. Fehler entstehen meist durch gut gemeintes Anfassen, Wegziehen, Mitnehmen oder unsaubere Ausrüstung.
Empfänglich sind Haus- und Wildschweine. Menschen, Hunde, Katzen und andere Haustiere erkranken nicht an ASP.
Blut, Kadaver, Aufbruch, Fleisch, Erde und kontaminierte Gegenstände können Virusmaterial weitertragen.
Schuhe, Kleidung, Reifen, Werkzeuge, Jagdausrüstung, Futtermittel und Speisereste sind zentrale Risikowege.
Bei Fallwild, krankem Schwarzwild oder Verdacht keine Bergung in Eigenregie. Zuständige Stellen einschalten.
Afrikanische Schweinepest ist eine schwere virusbedingte Tierseuche der Schweine. Sie betrifft Wildschweine und Hausschweine. Sie ist nicht mit der Klassischen Schweinepest gleichzusetzen und auch nicht mit Aujeszky zu verwechseln.
ASP ist für Menschen ungefährlich. Sie ist auch keine Erkrankung von Hunden oder Katzen. Gefährlich ist sie, weil infizierte Wildschweine und Hausschweine schwer erkranken können und weil das Virus über Blut, Kadaver, Fleischreste und verschmutzte Gegenstände weitergetragen werden kann.
ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. In Mitteleuropa erfolgt die Weiterverbreitung vor allem über direkten Kontakt zu infizierten Tieren oder Kadavern sowie indirekt über kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge, Kleidung, Jagdausrüstung, Maschinen und Fleischprodukte.
Für Tierretter gilt: nicht behandeln, nicht transportieren, nicht bergen. Die Aufgabe ist Gefahrenkontrolle, Dokumentation, Meldung und Kontaminationsvermeidung.
ASP-Verdacht besteht besonders bei totem Schwarzwild, krank wirkenden Wildschweinen, auffälligem Verhalten oder mehreren Funden in einem Gebiet.
Jedes Bewegen kann Material verschleppen und die amtliche Beprobung erschweren.
Die Meldung ist der entscheidende Schritt, damit Veterinärbehörde, Jagdausübungsberechtigte und Seuchenbekämpfung reagieren können.
ASP wird häufig durch indirekte Verschleppung über Menschen und Material begünstigt.
Hunde erkranken nicht an ASP, können aber Blut oder Gewebematerial mechanisch verschleppen.
Gute Dokumentation spart Zeit und verhindert unnötiges Suchen im Gelände.
Die Symptome sind nicht eindeutig genug, um ASP am lebenden Tier sicher zu erkennen. Diagnose erfolgt durch Laboruntersuchung. Trotzdem sind bestimmte Hinweise ernst zu nehmen.
ASP-Bekämpfung entscheidet sich nicht erst beim Ausbruch, sondern täglich durch Biosicherheit.
Gerade bei ASP kursieren viele halbrichtige Aussagen. Diese Punkte sollten in der Öffentlichkeitsarbeit klar sein.
ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die fachliche Bewertung, Beprobung, Bergung, Sperrzonen, Kadaversuche, Desinfektion und weitere Maßnahmen liegen bei den zuständigen Behörden. Tierretter unterstützen durch Meldung, Absicherung, Dokumentation und Vermeidung von Verschleppung.
Diese Angaben sollten sofort bereitstehen, wenn ein ASP-relevanter Fund gemeldet wird.
Nicht zur Bergung, sondern zur sicheren Meldung, Absicherung und Dekontamination nach behördlicher Vorgabe.
Diese Seite ist ein Informations- und Einsatzleitfaden. Sie ersetzt keine behördliche Anordnung, keine tierärztliche Diagnostik und keine amtliche Seuchenbekämpfung. Stand der fachlichen Aufbereitung: 30.05.2026.