🐾 Einsatzleitfaden

Aufgefundene Haustiere richtig sichern, prüfen und melden.

Dieser Onepager beschreibt ein strukturiertes Vorgehen bei zugelaufenen, entlaufenen, verletzten oder orientierungslosen Haustieren. Ziel: Eigenschutz, stressarme Sicherung, vollständige Kennzeichnungsprüfung, schnelle Halterermittlung und rechtssichere Fundmeldung.

Grundsatz: Nicht einfach behalten, nicht einfach weitergeben, sondern Fund melden.

Ein aufgefundenes Haustier ist rechtlich regelmäßig kein „freies Tier“, sondern ein mögliches Fundtier. Wer den Halter nicht kennt, muss den Fund unverzüglich der zuständigen Stelle melden. Parallel wird das Tier tierschutzgerecht gesichert und auf Kennzeichnung geprüft. Ein Tierheim ist häufig beteiligt, aber nicht in jedem Fall zwingend der erste oder einzige Weg.

Die vier Sofort-Prioritäten

Bei Fundtieren zählt ein ruhiges, dokumentiertes und rechtssicheres Vorgehen.

Sichern

Eigenschutz, Verkehr, Beißgefahr, Fluchtgefahr und Stress des Tieres beachten.

Prüfen

Halsband, Marke, Tätowierung, Transponder und Suchmeldungen kontrollieren.

Melden

Fundortgemeinde/Ordnungsamt, nachts Polizei; Register wie TASSO und FINDEFIX.

Dokumentieren

Fundort, Zeit, Zustand, Chipnummer, Ansprechpartner und weitere Maßnahmen festhalten.

Einsatzprotokoll für Tierretter

Der Ablauf trennt sauber zwischen Notfallversorgung, Halterermittlung und rechtlicher Fundmeldung.

1

Lage sichern und Tier einschätzen

Vor jeder Annäherung wird geprüft, ob Menschen, Tier oder Verkehr gefährdet sind.

  • Verkehr, Bahn, Wasser, Dunkelheit, Menschenmenge, Hunde und Katzen beachten.
  • Tier nicht hetzen, nicht einkesseln, nicht unnötig bedrängen.
  • Bei aggressivem, panischem oder großem Hund fachkundige Hilfe hinzuziehen.
  • Bei akuter Gefahr für Verkehr oder Personen: Polizei beziehungsweise Ordnungsbehörde einbinden.
2

Stressarm sichern

Das Tier wird so gesichert, dass keine weitere Flucht, Verletzung oder Eskalation entsteht.

  • Ruhig sprechen, hektische Bewegungen vermeiden, Abstand respektieren.
  • Hund mit Leine, Schleppleine oder Sicherungsgeschirr sichern; keine riskanten Halsgriffe.
  • Katze oder Kleintier in geeignete, geschlossene und belüftete Box setzen.
  • Bei verletzten Tieren: Transport ruhig, warm und direkt zur tierärztlichen Hilfe organisieren.
3

Kennzeichnung vollständig prüfen

Eine schnelle Halterermittlung verhindert unnötige Unterbringung und reduziert Stress.

  • Halsband, Anhänger, Steuermarke, Telefonnummer und Adresskapsel prüfen.
  • Bei Katzen auch Ohren auf Tätowierung kontrollieren; Taschenlampe kann helfen.
  • Chip nur mit geeignetem Lesegerät prüfen; Nummer vollständig dokumentieren.
  • Chipnummer bei TASSO, FINDEFIX und gegebenenfalls weiteren Registern abfragen.
4

Chip richtig auslesen: ganzer Körper

Ein negativer Scan am Hals allein reicht nicht. Transponder können nicht gefunden werden, wenn zu schnell, falsch oder nur an einer Stelle gescannt wird.

  • Scanner zuerst auf Funktion prüfen und langsam führen.
  • Standardstellen scannen: linke Halsseite, Nacken, Schulterbereich und zwischen den Schulterblättern.
  • Wenn kein Chip gefunden wird: den gesamten Körper systematisch abscannen.
  • Von Kopf bis Rute, beidseitig, Rücken, Brust, Bauch, Achselbereich, hinter den Vorderbeinen und Richtung Gliedmaßen prüfen.
  • Scanner um 90 Grad drehen und erneut scannen; bei Verdacht anderes Lesegerät nutzen.
5

Fund unverzüglich melden

Die Meldung ist kein Formalismus, sondern rechtlich und praktisch entscheidend.

  • Zuständig ist grundsätzlich die Stelle des Fundortes: Gemeinde/Stadt, Fundbehörde beziehungsweise Ordnungsamt.
  • Im Saarland: Ortspolizeibehörde der Gemeinde oder Stadt kontaktieren; ist niemand erreichbar, die nächstgelegene Polizeidienststelle.
  • Nachts, an Wochenenden oder bei Gefahrenlage: Polizei informieren.
  • Bei verletzten Tieren Fundmeldung so früh wie möglich dokumentieren; im akuten Notfall tierärztliche Versorgung nicht verzögern.
6

Übergabe oder vorläufige Verwahrung klären

Die weitere Unterbringung wird mit der zuständigen Stelle abgestimmt.

  • Klärung: Tierheim, beauftragter Tierschutzverein, Pflegestelle, Tierarzt oder kurzfristige Verwahrung durch Finder.
  • Keine private Weitergabe an Dritte ohne Abstimmung mit der zuständigen Stelle.
  • Bei eigener vorläufiger Verwahrung: Erreichbarkeit, sichere Unterbringung und Rückgabe an Berechtigte gewährleisten.
  • Alle Absprachen schriftlich oder zumindest mit Uhrzeit, Name und Dienststelle dokumentieren.

Aktuelle Rechtslage kurz erklärt

Stand: 29. Mai 2026. Dies ist ein Einsatzleitfaden und keine Rechtsberatung.

⚖️ Was rechtlich gilt

  • Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, auf sie werden die Vorschriften für Sachen aber entsprechend angewandt, soweit nichts anderes bestimmt ist.
  • Für Fundtiere wird deshalb das Fundrecht des BGB herangezogen.
  • Wer ein verlorenes Tier findet und an sich nimmt, muss den Empfangsberechtigten oder, wenn unbekannt, die zuständige Behörde unverzüglich informieren.
  • Der Finder ist zur Verwahrung verpflichtet, bis die zuständige Stelle etwas anderes regelt oder das Tier abgeliefert wird.
  • Der Finder darf das Tier bei der zuständigen Behörde abliefern und muss dies tun, wenn die Behörde es anordnet.

🚫 Was nicht geht

  • Fundtier einfach behalten, ohne Fundmeldung.
  • Fundtier privat weitergeben oder vermitteln, ohne zuständige Stelle einzubinden.
  • Chipnummer veröffentlichen oder Halterdaten unkontrolliert weitergeben.
  • Ausgesetztes Tier vorschnell als „herrenlos“ behandeln.
  • Tierärztliche Kosten auslösen, ohne Notfall oder Abstimmung, wenn eine Kostenübernahme durch die öffentliche Hand erwartet wird.

Vorurteil: „Ein Fundtier muss immer ins Tierheim“

Das ist so pauschal falsch. Richtig ist: Das Fundtier muss gemeldet und tierschutzgerecht verwahrt werden.

✅ Richtig ist

  • Die Gemeinde/Stadt beziehungsweise Ordnungsbehörde ist die zentrale Ansprechstelle.
  • Viele Kommunen beauftragen ein Tierheim oder einen Tierschutzverein mit der Unterbringung.
  • Je nach Lage kann auch eine vorläufige Verwahrung beim Finder oder einer geeigneten Stelle möglich sein.
  • Entscheidend sind Sicherheit, Tierschutz, Erreichbarkeit, Dokumentation und Rückführung zum Halter.

⚠️ Wichtig bleibt

  • Ohne Meldung entsteht rechtliches Risiko für den Finder.
  • Ohne Abstimmung können Kostenfragen problematisch werden.
  • Ein Tierheim darf nicht als „Strafe“ dargestellt werden; es ist oft die beauftragte Verwahrstelle.
  • Ein Fundtier ist kein „neues Haustier“, solange der Eigentümer oder Halter nicht geklärt ist.

Übergabecheck: Diese Angaben müssen mit

Eine saubere Übergabe spart Zeit, hilft bei der Halterermittlung und schützt Finder sowie Tierretter.

FundortAdresse, Koordinaten, Gemeinde/Stadt, besondere Umgebung.
FundzeitDatum, Uhrzeit, seit wann das Tier dort gesehen wurde.
TierdatenArt, Rasse/Typ, Farbe, Geschlecht, Alterseindruck, besondere Merkmale.
KennzeichnungChipnummer, Tätowierung, Halsband, Marke, Plakette, Registerabfrage.
ZustandVerletzung, Lahmheit, Atemnot, Panik, Trächtigkeit, Jungtier, Verhalten.
MeldungWen informiert? Uhrzeit, Name, Dienststelle, Vorgangsnummer.

Empfohlene Ausrüstung im Einsatzfahrzeug

Tierretter sollten Material dabei haben, das eine schnelle und sichere Fundtierbearbeitung ermöglicht.

🔎 Universal-Chiplesegerät 🧾 Fundtierprotokoll 📱 Telefonliste Ordnungsämter 📦 Transportboxen 🧺 Decken / Handtücher 🦮 Leinen / Sicherungsgeschirr 🧤 Handschuhe 🔦 Taschenlampe 🦺 Warnweste 🚧 Absicherungsmaterial 🧴 Desinfektion 📸 Kamera / Smartphone

Fachlicher und rechtlicher Hinweis

Diese Seite ist ein Einsatz- und Organisationsleitfaden für Tierretter. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine tierärztliche Diagnose. Die Angaben orientieren sich am deutschen Fundrecht, am Tierschutzrecht, an behördlichen Hinweisen für das Saarland und an Empfehlungen zur Transponderprüfung.