🦺 Einsatzleitfaden

Greifvögel sicher sichern, halten und transportieren.

Dieser Onepager beschreibt ein strukturiertes Vorgehen für Tierretter bei verletzten, geschwächten oder hilflosen Greifvögeln und Eulen. Ziel: Eigenschutz, kontrollierte Sicherung, sichere Kontrolle der Fänge, reizarm transportieren und schnellstmöglich fachkundige Übergabe.

Grundsatz: Bei Greifvögeln sind die Fänge die Hauptgefahr.

Nicht der Schnabel ist das größte Risiko, sondern Krallen und Griffkraft. Greifvögel werden nicht am Brustkorb gedrückt, nicht am Flügel gezogen und nicht ohne Not manipuliert. Wer unsicher ist, Abstand halten, Bereich sichern und sofort erfahrene Hilfe oder eine Auffangstation kontaktieren.

Die vier Sofort-Prioritäten

Bei Greifvögeln entscheidet ruhige Vorbereitung. Hektik, viele Hände und offene Transportbehälter führen schnell zu Verletzungen bei Mensch und Tier.

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Eigenschutz

Abstand, Handschuhe, Schutzbrille bei großen Arten, Tuch und feste Box vorbereiten.

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Fänge sichern

Füße und Krallen kontrollieren. Flügel nur am Körper stabilisieren, Brust frei lassen.

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Reizarm

Kopf abdecken, dunkel, leise und ohne Zuschauer arbeiten. Keine Fotoshow.

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Direkttransport

Stabile Box, rutschfeste Unterlage, keine Gitterkäfige, keine Sitzstange, vorher Station anrufen.

Einsatzprotokoll für Tierretter

Der Ablauf ist bewusst klar: Lage sichern, Vogel abdecken, Fänge kontrollieren, Körper entlasten, Box schließen, Fachstelle informieren.

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Lage sichern und Art/Risiko einschätzen

Vor der Annäherung wird die Einsatzstelle gesichert. Greifvögel können auch schwer verletzt noch reflexartig zupacken.

  • Verkehr, Bahngleis, Wasser, Hunde, Katzen, Schaulustige und Stromleitungen beachten.
  • Bei Adler, Uhu, Rotmilan, Habicht, Bussard oder großen Eulen: nur mit Erfahrung direkt zugreifen.
  • Tuch, dicke Handschuhe, feste Transportbox und zweite Person vorbereiten.
  • Fundort, Uhrzeit, sichtbare Verletzung und mögliche Ursache dokumentieren.
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Ruhig abdecken und Zugriff vorbereiten

Das Abdecken reduziert Sichtreiz, Stress und Abwehrverhalten. Nicht jagen, nicht einkreisen, nicht in Panik treiben.

  • Von hinten oder schräg hinten annähern, langsam und niedrig bewegen.
  • Ein großes Handtuch, eine Decke oder Einsatzjacke vollständig über den Vogel legen.
  • Flügel am Körper halten, ohne den Brustkorb zusammenzudrücken.
  • Kopf bedeckt lassen. Nur so weit öffnen, wie zur sicheren Kontrolle nötig.
3

Fänge kontrollieren und sicher halten

Die Fänge sind die entscheidende Gefahrenquelle. Ziel ist Kontrolle, nicht Kraft.

  • Beide Beine oberhalb der Füße im Bereich der Läufe sicher fassen, Krallen vom Körper weg.
  • Vogel körpernah halten, aber Brustkorb und Atmung niemals einengen.
  • Flügel nur sanft am Körper anlegen, keine Flügelspitzen ziehen oder verdrehen.
  • Bei Griff in Handschuh oder Kleidung: nicht reißen. Fänge kontrolliert lösen lassen oder zweite Person hinzuziehen.
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Richtig aufnehmen und kurz prüfen

Die Kontrolle bleibt kurz. Jede unnötige Untersuchung kostet Kraft und erhöht Stress.

  • Körper vollständig unterstützen; Kopf und Augen vor Licht und Wind schützen.
  • Kurz prüfen: Blutung, hängender Flügel, Atemnot, Krämpfe, offene Fraktur, Schnabel-/Augenverletzung.
  • Kein Wasser einflößen, kein Futter anbieten, keine Medikamente geben.
  • Bei Stromschlag, Schussverdacht, Vergiftung oder Falle: Beweise nicht verändern, Fundstelle dokumentieren, Behörde/Polizei informieren.
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Transportbox vorbereiten

Eine geschlossene, dunkle und stabile Box ist sicherer als ein Käfig. Gitter erhöhen Verletzungsgefahr an Federn, Schnabel und Flügeln.

  • Fester Karton, Tiertransportbox oder Wildtierbox mit Luftlöchern verwenden.
  • Rutschfeste Unterlage: Handtuch, Decke oder dickes Küchenpapier.
  • Keine Sitzstange, kein Napf, kein loses Material, kein Drahtkäfig.
  • Box so wählen, dass der Vogel nicht flattern, aber normal sitzen/liegen und atmen kann.
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Transport: dunkel, ruhig, direkt

Der Transport erfolgt ohne Umwege und ohne ständige Kontrolle. Vor Abfahrt wird die aufnehmende Stelle telefonisch kontaktiert.

  • Box geschlossen und gesichert transportieren, nicht auf den Sitz ohne Sicherung stellen.
  • Keine Hitze, keine direkte Sonne, keine Zugluft, keine laute Musik.
  • Nicht während der Fahrt öffnen. Kontrolle nur bei akuter Verschlechterung und sicherem Halt.
  • Übergabe mit Fundort, Fundzeit, Verdachtsursache, Symptomen und eigenen Maßnahmen.

Halten: Das darf und das darf nicht passieren

Die häufigsten Fehler entstehen durch falschen Griff: Brustkorb gedrückt, Flügel verdreht oder Fänge unkontrolliert.

✅ Sicheres Handling

  • Kopf abdecken und Sichtreiz reduzieren.
  • Fänge kontrollieren, Krallen von Gesicht, Armen und Bauch wegführen.
  • Körper von unten unterstützen, Brustkorb frei lassen.
  • Flügel in natürlicher Lage am Körper halten.
  • So kurz wie möglich, so ruhig wie möglich, so wenig Personen wie möglich.

🚫 Kritische Fehler

  • Niemals am Flügel, Schwanz oder Kopf hochheben.
  • Nicht am Brustkorb zusammendrücken: Vögel brauchen Brustkorbbewegung zum Atmen.
  • Keine „Beruhigung“ durch Streicheln, Reden, Vorzeigen oder Fotografieren.
  • Nicht in offene Körbe, Gitterkäfige oder auf den Beifahrersitz setzen.
  • Keine Freilassung nach Anprall, Stromschlag, Schuss-/Fallenverdacht oder unklarem Zustand.

Rechtslage: Jagdrecht und Bundesnaturschutzgesetz

Greifvögel sind rechtlich besonders sensibel. Tierretter sichern zur Gefahrenabwehr und Hilfeleistung, nicht zur Aneignung.

§

Bundesnaturschutzgesetz

  • Greifvögel und Eulen sind europäische Vogelarten und unterliegen dem besonderen Artenschutz.
  • Nach § 44 BNatSchG gelten Zugriffs-, Verletzungs-, Tötungs- und Störungsverbote.
  • Nach § 45 Abs. 5 BNatSchG dürfen verletzte, hilflose oder kranke Tiere zur Pflege aufgenommen werden; sie sind freizulassen, sobald sie sich selbst erhalten können.
  • Bei streng geschützten Arten ist die Aufnahme der zuständigen Naturschutzbehörde zu melden; die Behörde kann Herausgabe an eine bestimmte Stelle verlangen.
J

Jagdbare Arten / Jagdgesetz

  • Nach § 2 Bundesjagdgesetz gehören Greife und Falken zu den Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen.
  • Praktisch wichtig: Sie dürfen deshalb nicht einfach behalten, verwertet oder ohne Abstimmung dauerhaft verwahrt werden.
  • Greifvögel sind ganzjährig geschont; Nachstellung, Fang oder Tötung sind nicht Teil einer Tierretter-Maßnahme.
  • Bei Fallwild, Schuss-, Fallen- oder Vergiftungsverdacht: Polizei, Jagdbehörde/Naturschutzbehörde und ggf. Jagdausübungsberechtigte informieren.

Spezielle Anlaufstellen für Greifvögel

Vor jeder Fahrt telefonisch Kontakt aufnehmen. Nicht jede Station kann jederzeit aufnehmen; die Fachstelle entscheidet über Annahme, Erstversorgung und weitere Übergabe.

Übergabecheck: Diese Angaben müssen mit

Eine gute Übergabe spart Zeit und hilft der Fachstelle, Trauma, Vergiftung, Stromschlag oder illegale Verfolgung einzuordnen.

FundortAdresse, Koordinaten, Straße, Leitung, Zaun, Gebäude, Feld oder Waldstück.
FundzeitUhrzeit des Auffindens und, wenn bekannt, Zeitpunkt des Ereignisses.
Art / GrößeBussard, Falke, Habicht, Milan, Eule oder unbekannt; Foto nur aus sicherer Distanz.
VerdachtsursacheAnprall, Fahrzeug, Strom, Schuss, Falle, Vergiftung, Katze/Hund oder unbekannt.
ZustandAtmung, Bewusstsein, Blutung, Flügelhaltung, Krämpfe, Augen, Standfähigkeit.
MaßnahmenSicherung, Box, Wärme/Ruhe, Zeitpunkt Kontaktaufnahme, Transportbeginn.

Empfohlene Ausrüstung im Einsatzfahrzeug

Greifvogel-Einsätze brauchen Material, das schnellen Zugriff ohne Improvisation ermöglicht.

  • Dicke Lederhandschuhe und zusätzlich Einmalhandschuhe.
  • Große Handtücher, Decke, Einsatzjacke oder Abdecktuch.
  • Stabile Kartons/Transportboxen in mehreren Größen mit Luftlöchern.
  • Rutschfeste Unterlagen, Kabelbinder/Klebeband zum sicheren Verschließen.
  • Schutzbrille, Warnweste, Taschenlampe/Stirnlampe und Fundprotokoll.
  • Telefonliste: Auffangstation, vogelkundige Tierarztpraxis, Naturschutzbehörde, Polizei/Jagdbehörde.

Fachlicher und rechtlicher Hinweis

Dieser Onepager ist ein Einsatz- und Organisationsleitfaden für Tierretter. Er ersetzt keine tierärztliche Diagnose, keine behördliche Einzelfallentscheidung und keine jagd- oder artenschutzrechtliche Rechtsberatung. Bei Greifvögeln gilt: sichern, Stress reduzieren, fachkundige Hilfe kontaktieren, rechtlich sauber dokumentieren und zuständige Stellen einbinden.