🦠 Tierseuchen-Infoseite

H5N1 / Aviäre Influenza sicher erkennen, melden und Verschleppung verhindern.

Diese Seite erklärt die Vogelgrippe für Bürger, Tierretter, Geflügelhalter, Jäger und Einsatzkräfte. Ziel ist nicht Panik, sondern sauberes Vorgehen: Abstand halten, Fund melden, Kontakt minimieren, Hygiene konsequent einhalten und keine Erreger verschleppen.

Grundsatz: Tote oder kranke Wildvögel nicht anfassen, nicht einsammeln und nicht herumfahren.

Besonders relevant sind mehrere tote Vögel an einem Ort oder einzelne größere Wildvögel wie Gänse, Schwäne, Enten, Kraniche, Greifvögel und Möwen. Fundort sichern, Abstand halten, Hunde anleinen, genaue Funddaten notieren und die zuständige Veterinärbehörde informieren.

Die vier Sofort-Prioritäten

Bei H5N1 zählt nicht die Bergung um jeden Preis, sondern konsequente Seuchenhygiene.

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Nicht anfassen

Kranke oder tote Wildvögel nur nach behördlicher Abstimmung und mit Schutzmaßnahmen bewegen.

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Fundort sichern

Adresse, Koordinaten, Vogelart, Anzahl und Zustand dokumentieren. Menschen und Hunde fernhalten.

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Hygiene

Kontaktflächen, Schuhe, Handschuhe, Werkzeug, Reifen und Boxen als mögliche Verschleppungswege betrachten.

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Melden

Veterinäramt/LAV informieren. Geflügelhalter müssen Verdacht in der Haltung unverzüglich melden.

Was ist H5N1?

H5N1 ist ein Subtyp aviärer Influenzaviren. Die hochpathogene Form wird bei Geflügel als Geflügelpest bezeichnet und ist eine ernstzunehmende Tierseuche.

🦆 Bei Vögeln

Der natürliche Reservoirwirt aviärer Influenzaviren sind wilde Wasservögel. Hochpathogene Varianten können bei Hausgeflügel schwere Krankheitsverläufe und hohe Sterblichkeit verursachen. Wildvögel können das Virus tragen oder daran sterben.

  • besonders auffällig: Schwäne, Gänse, Enten, Kraniche, Möwen, Greifvögel
  • möglich: neurologische Symptome, Kreisen, Taumeln, fehlende Flucht, Krämpfe
  • bei Geflügel: plötzliche Todesfälle, Leistungsabfall, Atemnot, Apathie, Legeleistungsabfall

👤 Beim Menschen

Für die Allgemeinbevölkerung ist das Risiko gering, solange kein direkter Kontakt zu infizierten oder verendeten Tieren besteht. Für Personen mit engem Kontakt zu Wildvögeln, Geflügel oder kontaminiertem Material gelten strengere Schutz- und Hygieneregeln.

  • nicht mit bloßen Händen anfassen
  • nicht ins Einsatzfahrzeug legen und „später melden“
  • nicht in private Geflügelhaltungen, Tierheime oder Pflegestellen einschleppen

Einsatzablauf für Tierretter

Der Ablauf ist bewusst streng: zuerst Eigenschutz und Seuchenschutz, dann Meldung, dann nur nach Abstimmung weitere Maßnahmen.

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Lage aus Abstand beurteilen

Nicht sofort zum Tier greifen. Erst klären, ob ein Seuchenverdacht bestehen kann.

  • Anzahl der Vögel, Artengruppe und Fundort dokumentieren.
  • Hunde anleinen und Menschen auf Abstand halten.
  • Keine Vögel aufscheuchen, insbesondere in betroffenen Rast- oder Gewässerbereichen.
  • Bei lebendem, flugunfähigem Vogel: Abstand halten und Fachstelle/Veterinärbehörde kontaktieren.
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Verdachtslage einschätzen

Nicht jeder tote Singvogel ist automatisch H5N1. Der Verdacht steigt aber bei bestimmten Fundmustern.

  • mehrere tote Vögel an einem Ort
  • einzelne größere Wildvögel: Gans, Schwan, Ente, Kranich, Greifvogel, Möwe
  • neurologisch auffällige Wildvögel: Taumeln, Drehen, Krämpfe, fehlende Flucht
  • gehäufte Todesfälle oder Legeleistungsabfall in Geflügel-/Hobbyhaltung
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Nicht unnötig bergen

Eine unkoordinierte Bergung kann Erreger verschleppen und die Diagnostik erschweren.

  • Keine Kadaver ohne Auftrag in Privatfahrzeuge laden.
  • Keine Tiere in Tierheim, Wildvogelhilfe oder private Pflegestelle bringen, ohne den Verdacht vorher zu klären.
  • Keine Kadaver in Haushaltsmüll entsorgen, wenn ein meldepflichtiger Verdacht besteht.
  • Keine kontaminierten Handschuhe, Decken oder Boxen weiterverwenden.
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Wenn Bergung angeordnet wird

Nur nach Rücksprache und mit Schutzmaßnahmen arbeiten. Das Vorgehen richtet sich nach örtlicher Anweisung.

  • Einmalhandschuhe, möglichst Einwegoverall/Schürze, FFP2/Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille nutzen.
  • Kadaver auslaufsicher und doppelt verpacken.
  • Funddaten eindeutig außen/gesondert dokumentieren.
  • Nach Kontakt Hände waschen und desinfizieren; Schuhe, Werkzeug und Fahrzeugkontaktflächen reinigen/desinfizieren.
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Lebende kranke Wildvögel

Lebende Verdachtstiere sind kein normaler Wildvogelpflegefall. Es geht um Tierleid, Diagnostik und Seuchenschutz.

  • Nicht mit bloßen Händen aufnehmen.
  • Nicht mit anderen Tieren zusammenbringen.
  • Vor Transport immer Veterinärbehörde/Fachstelle einbinden.
  • Bei starkem Leiden tierärztliche bzw. behördliche Entscheidung veranlassen.
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Nach dem Einsatz

Der Einsatz endet erst nach Dekontamination und Dokumentation.

  • Einwegmaterial sicher entsorgen.
  • Schuhe, Hände, Geräte, Boxen, Fahrzeugboden und Laderaum prüfen und reinigen.
  • Kontakte zu Geflügelhaltungen bis zur Reinigung/Desinfektion vermeiden.
  • Fundmeldung, Maßnahmen, Kontaktpersonen und verwendetes Material dokumentieren.

Besonders wichtig für Geflügelhalter und Hobbyhaltungen

Auch wenige Hühner, Enten, Gänse, Wachteln, Puten oder Ziergeflügel im Garten sind seuchenhygienisch relevant.

✅ Verdacht melden bei

  • ungewöhnlich vielen Todesfällen
  • deutlichem Rückgang der Legeleistung
  • Apathie, Atemnot, Fressunlust, neurologischen Auffälligkeiten
  • Kontakt zu kranken/toten Wildvögeln oder kontaminiertem Wasser
  • plötzlicher Erkrankung mehrerer Tiere im Bestand

🚫 Sofort vermeiden

  • Besucher in den Stall lassen
  • Schuhe/Kleidung zwischen Wildvogel-Fundort und Stall wechseln ohne Reinigung
  • Futter und Einstreu offen für Wildvögel lagern
  • Wasser aus Teichen/Gewässern verwenden
  • kranke Tiere verkaufen, transportieren oder abgeben

Hunde, Katzen und andere Haustiere

Haustiere stehen nicht im Zentrum der klassischen Geflügelpestbekämpfung, können aber Kontakt zu Kadavern haben oder kontaminiertes Material verschleppen.

🐕 Hunde an Gewässern anleinen🐈 Katzenkontakt mit Kadavern verhindern🧤 Kadaver nicht apportieren lassen🚗 Hundebox nach Kontakt reinigen👟 Schuhe vor Stallkontakt wechseln🧼 Hände waschen und desinfizieren📞 Tierarzt bei Symptomen nach Kontakt

Rechtlicher Rahmen

Diese Seite ersetzt keine behördliche Anordnung. Bei Verdacht gilt: zuständige Veterinärbehörde einbinden und deren Anweisungen befolgen.

§

Anzeigepflichtige Tierseuche

Geflügelpest / hochpathogene aviäre Influenza ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle in Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

§

Geflügelpest-Verordnung

Die Geflügelpest-Verordnung regelt Schutzmaßnahmen bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln, unter anderem Früherkennung, Schutzkleidung, Aufstallung und Maßnahmen bei amtlich festgestelltem Verdacht.

§

Bundesnaturschutzgesetz

Wildvögel sind naturschutzrechtlich geschützt. Krankheits- oder Seuchenverdacht rechtfertigt keine eigenmächtige Entnahme ohne Notwendigkeit oder behördliche Abstimmung.

§

Tierschutz

Leidende Tiere dürfen nicht ignoriert werden. Gleichzeitig darf Hilfe nicht zur Verschleppung einer Tierseuche führen. Tierärztliche und behördliche Entscheidungen sind frühzeitig einzubinden.

Meldung Saarland: tote Wildvögel / Verdacht auf Geflügelpest

Für Meldungen bitte genaue Funddaten bereithalten: Fundort, Koordinaten, Vogelart oder Beschreibung, Anzahl, Zustand, Zeitpunkt, Fotos aus Abstand und erreichbare Rückrufnummer.

Landesamt / LAV SaarlandTiergesundheit LAV, Konrad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbrücken
Bei akuter GefahrenlagePolizei/Ortspolizeibehörde einbinden, besonders bei Verkehr, öffentlichen Flächen oder vielen Kadavern.
Bei GeflügelhaltungVerdacht unverzüglich melden. Tiere nicht verbringen, verkaufen oder abgeben.

Empfohlene Ausrüstung im Einsatzfahrzeug

Nur Material verwenden, das anschließend sicher entsorgt oder zuverlässig gereinigt und desinfiziert werden kann.

🧤 Einmalhandschuhe😷 FFP2 / Mund-Nasen-Schutz🥽 Schutzbrille🧥 Einwegoverall / Schürze🛍️ doppelte reißfeste Beutel🧴 Desinfektionsmittel👟 Überschuhe📍 Fundprotokoll📸 Kamera / Smartphone🚧 Absperrmaterial

Fachlicher Hinweis und Quellen

Diese Seite ist ein Informations- und Einsatzleitfaden. Sie ersetzt keine behördliche Anordnung, keine veterinärmedizinische Diagnose und keine seuchenrechtliche Entscheidung. Stand: 30.05.2026.