Nicht anfassen
Kranke oder tote Wildvögel nur nach behördlicher Abstimmung und mit Schutzmaßnahmen bewegen.
Diese Seite erklärt die Vogelgrippe für Bürger, Tierretter, Geflügelhalter, Jäger und Einsatzkräfte. Ziel ist nicht Panik, sondern sauberes Vorgehen: Abstand halten, Fund melden, Kontakt minimieren, Hygiene konsequent einhalten und keine Erreger verschleppen.
Besonders relevant sind mehrere tote Vögel an einem Ort oder einzelne größere Wildvögel wie Gänse, Schwäne, Enten, Kraniche, Greifvögel und Möwen. Fundort sichern, Abstand halten, Hunde anleinen, genaue Funddaten notieren und die zuständige Veterinärbehörde informieren.
Bei H5N1 zählt nicht die Bergung um jeden Preis, sondern konsequente Seuchenhygiene.
Kranke oder tote Wildvögel nur nach behördlicher Abstimmung und mit Schutzmaßnahmen bewegen.
Adresse, Koordinaten, Vogelart, Anzahl und Zustand dokumentieren. Menschen und Hunde fernhalten.
Kontaktflächen, Schuhe, Handschuhe, Werkzeug, Reifen und Boxen als mögliche Verschleppungswege betrachten.
Veterinäramt/LAV informieren. Geflügelhalter müssen Verdacht in der Haltung unverzüglich melden.
H5N1 ist ein Subtyp aviärer Influenzaviren. Die hochpathogene Form wird bei Geflügel als Geflügelpest bezeichnet und ist eine ernstzunehmende Tierseuche.
Der natürliche Reservoirwirt aviärer Influenzaviren sind wilde Wasservögel. Hochpathogene Varianten können bei Hausgeflügel schwere Krankheitsverläufe und hohe Sterblichkeit verursachen. Wildvögel können das Virus tragen oder daran sterben.
Für die Allgemeinbevölkerung ist das Risiko gering, solange kein direkter Kontakt zu infizierten oder verendeten Tieren besteht. Für Personen mit engem Kontakt zu Wildvögeln, Geflügel oder kontaminiertem Material gelten strengere Schutz- und Hygieneregeln.
Der Ablauf ist bewusst streng: zuerst Eigenschutz und Seuchenschutz, dann Meldung, dann nur nach Abstimmung weitere Maßnahmen.
Nicht sofort zum Tier greifen. Erst klären, ob ein Seuchenverdacht bestehen kann.
Nicht jeder tote Singvogel ist automatisch H5N1. Der Verdacht steigt aber bei bestimmten Fundmustern.
Eine unkoordinierte Bergung kann Erreger verschleppen und die Diagnostik erschweren.
Nur nach Rücksprache und mit Schutzmaßnahmen arbeiten. Das Vorgehen richtet sich nach örtlicher Anweisung.
Lebende Verdachtstiere sind kein normaler Wildvogelpflegefall. Es geht um Tierleid, Diagnostik und Seuchenschutz.
Der Einsatz endet erst nach Dekontamination und Dokumentation.
Auch wenige Hühner, Enten, Gänse, Wachteln, Puten oder Ziergeflügel im Garten sind seuchenhygienisch relevant.
Haustiere stehen nicht im Zentrum der klassischen Geflügelpestbekämpfung, können aber Kontakt zu Kadavern haben oder kontaminiertes Material verschleppen.
Diese Seite ersetzt keine behördliche Anordnung. Bei Verdacht gilt: zuständige Veterinärbehörde einbinden und deren Anweisungen befolgen.
Geflügelpest / hochpathogene aviäre Influenza ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle in Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.
Die Geflügelpest-Verordnung regelt Schutzmaßnahmen bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln, unter anderem Früherkennung, Schutzkleidung, Aufstallung und Maßnahmen bei amtlich festgestelltem Verdacht.
Wildvögel sind naturschutzrechtlich geschützt. Krankheits- oder Seuchenverdacht rechtfertigt keine eigenmächtige Entnahme ohne Notwendigkeit oder behördliche Abstimmung.
Leidende Tiere dürfen nicht ignoriert werden. Gleichzeitig darf Hilfe nicht zur Verschleppung einer Tierseuche führen. Tierärztliche und behördliche Entscheidungen sind frühzeitig einzubinden.
Für Meldungen bitte genaue Funddaten bereithalten: Fundort, Koordinaten, Vogelart oder Beschreibung, Anzahl, Zustand, Zeitpunkt, Fotos aus Abstand und erreichbare Rückrufnummer.
Nur Material verwenden, das anschließend sicher entsorgt oder zuverlässig gereinigt und desinfiziert werden kann.
Diese Seite ist ein Informations- und Einsatzleitfaden. Sie ersetzt keine behördliche Anordnung, keine veterinärmedizinische Diagnose und keine seuchenrechtliche Entscheidung. Stand: 30.05.2026.